Ab dem 13.01.2022 kommt in der Corona-Schutzverordnung neue Ausnahmen hinzu.
Kurz gesagt: 2G+ mit Booster-Ausnahme
Letztes Update: 13.01.2022
Derzeit gelten folgende Regeln
Über Allem steht die Grundlage "2G Plus" (nähere Infos auf der Seite des Landes NRW):
- Geimpft oder Genesen
- und Getestet
- Personen mit Drittimpfung (Booster) benötigen keinen Testnachweis.
Wir benötigen also in jedem Fall einen Nachweis in digitaler oder Papier-Form über einen Status "Impfung" oder "Genesung", sowie ggf. ein aktuelles (natürlich negatives) Testergebnis.
- Bei Kindern/Jugendlichen entfällt diese Nachweis-Verpflichtung bis zum Alter von 15 Jahren.
Hier wird die regelmäßige Testung in den Schulen zugrunde gelegt.
Nach wie vor bitten wir Sie, kurz vor Kursbeginn unter Einhaltung des Mindestabstandes vor der Tanzschule zu warten.
Wir werden Sie dort empfangen und nach Durchsicht der o.g. Nachweise in den Tanzsaal begleiten.
Ihr/Euer
dance&more-Team